Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agyemang Athletes Training,
vertreten durch Eric Agyemang, sind Bestandteil des Vertrages und sind vor Vertragsabschluss zu lesen und zu akzeptieren. Die Teilnehmer, wenn noch nicht volljährig, werden durch den Erziehungsberechtigten vertreten. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Jegliche
Vereinbarung bedarf der Schriftform. Für alle Veranstaltungen von Agyemang Athletes Training gelten die nachfolgenden Vereinbarungen.
1. Vertragsschluss
Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben auf dem Anmeldeformular zu tätigen. Die Anmeldung ist per Post, Fax oder persönlich durchzuführen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren Pflichten laut unseren AGB
nachzukommen.
2. Teilnehmer, Mindestteilnehmerzahl
Die einzelnen Veranstaltungen haben jeweils eine Mindestteilnehmerzahl, die erreicht werden muss. Wird die Anzahl nicht erreicht, liegt es im Ermessen von Agyemang Athletes Training ob die Veranstaltung trotzdem durchgeführt oder annulliert wird. Fördertraining mindestens 6 Teilnehmer.
3. Leistungen, Leistungsänderungen
Bei Übergabe von Sportmaterial/ Bekleidung, wird darauf hingewiesen, dass qualitative
Unterschiede bei den einzelnen Materialien bereits von Herstellerseite möglich sein können.
Agyemang Athletes Training behält sich das Recht vor, die einzelnen Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen je nach Bedarf zu verändern oder anzupassen (z.B. witterungsbedingte Veränderungen), sofern dadurch der Ablauf der Veranstaltung nicht grob beeinträchtigt wird.
4. Bezahlung
Bei allen Veranstaltungen ist der Beitrag per Vorabüberweisung vor der ersten Veranstaltung zu entrichten.
5. Rücktritt, Kündigung, Krankheits- und Verletzungsfall, Nichterscheinen
Ein Rücktritt ist nur in Schriftform zulässig. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
Die Fördertrainingseinheiten sind aufeinander aufbauen, beachten Sie bitte, dass eine verpasste Trainingseinheit nicht nachgeholt oder rückvergütet werden kann. Das Fördertraining findet in den Schulferien nicht statt, es sei denn Agyemang Athletes Training und die Teilnehmer verständigen sich darauf. Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn kann Agyemang Athletes Training den Teilnehmer von der gesamten Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung ebenfalls nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf die beschriebenen Leistungen.
6. Durchführung, Aufsichtspflichten
Für die Dauer der Leistung von Agyemang Athletes Training übertragen die Erziehungsberechtigten dem verantwortlichen Leiter die Aufsichtspflichten und – rechte, der diese wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der verantwortliche Leiter der Veranstaltung oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
7. Gesundheitszustand
Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass beim Teilnehmer aus körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme bestehen. Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn, den Veranstalter bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung werden dem Veranstalter angezeigt und können zum Abbruch der Veranstaltung führen.
Sollte der Teilnehmer aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so ist dies unbedingt mitzuteilen.
8. Rücktritt und Kündigung durch Agyemang Athletes Training, Annullierung
Agyemang Athletes Training hält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu annullieren, wenn die jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen der Veranstaltungen nicht erreicht werden. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat eine etwaige Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
Ebenso kann eine Veranstaltung annulliert werden, wenn organisatorische oder besondere Gründe eine Absage erforderlich machen. Bespiele hierfür sind z.B.:
– Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen
– Sperrung des für die Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsortes
9. Haftung
Agyemang Athletes Training haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte, die nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, zugefügt werden. Er übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Agyemang Athletes Training haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder für Pflichtverletzungen seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei Verlust von Wertsachen übernimmt Agyemang Athletes Training keine Haftung. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Ausschluss des Teilnehmers
Agyemang Athletes Training behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der im Verhalten des Teilnehmers liegt (z.B. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Regeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Versicherungen
Bei der Veranstaltung sind die Teilnehmer weder während des Trainings noch auf der An- und Abreise durch Agyemang Athletes Training Kranken- oder Haftpflicht versichert. Mit der Abgabe der Anmeldung bestätigen Sie, dass für den Teilnehmer eine Kranken- und
Haftpflichtversicherung besteht. Weitere Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) werden empfohlen, liegen jedoch im Ermessensspielraum der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten.
12. Medizinische Versorgung
Die Erziehungsberechtigten erteilen Agyemang Athletes Training mit der Abgabe der Anmeldung (für den Zeitraum der Leistung) die Erlaubnis, Erstversorgung im medizinischen oder verletzungsbedingten Notfall durchzuführen. Wenn es die Situation verlangt, wird umgehend ein Rettungswagen bestellt und gleichzeitig die Erziehungsberechtigten über die Notfallnummer informiert. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich die Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese im vollen Umfang umgehend zu erstatten.
13. Bildrechte
Die Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass von dem Teilnehmer Fotos und Videos im Rahmen eines Förder-, Einzel- oder Teamtraining entstehen können, die für die Öffentlichkeitsarbeit von Agyemang Athletes Training, insbesondere für die eigene Internetseite, honorarfrei verwendet werden dürfen. Die Aufnahmen können auch durch einen beauftragten Externen erfolgen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
*Die Verwendung der (männlichen) Bezeichnung “Teilnehmer” erfolgt ausschließlich zur
übersichtlichen Textgestaltung. Mit dieser Verwendung ist keine Diskriminierung, gleich welcher Art, verbunden oder gar beabsichtigt.